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Freitag, Januar 30, 2026 Individualbesteuerung Steuern Heiratstrafe
Am 8. März 2026 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über ein Bundesgesetz, das die Besteuerung grundlegend verändern könnte: künftig sollen alle Personen – unabhängig vom Zivilstand – individuell besteuert werden. Heute gilt für verheiratete Paare die gemeinsame Besteuerung, während Unverheiratete einzeln besteuert werden. Diese Unterscheidung soll mit der Individualbesteuerung entfallen. Die Reform wurde vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative beschlossen – und ist nun Gegenstand einer Volksabstimmung, da das Referendum ergriffen wurde.Zentrale Regelungen im Gesetz:Einkünfte und Vermögen werden wie heute bei Unverheirateten nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt von 6’800 auf 12’000 Franken pro Kind – eine Anpassung, die nötig wird, weil die Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert. Der Steuertarif wird angepasst: Tiefe und mittlere Einkommen werden entlastet, hohe Einkommen leicht belastet.Die Umsetzung erfolgt auf allen staatlichen Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden. Der Bund schätzt für das Steuerjahr 2026 Mindereinnahmen von rund 630 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer – davon entfallen etwa 500 Millionen auf den Bund, 130 Millionen auf die Kantone. Wie sich die Reform auf Kantonsebene auswirkt, hängt von der jeweiligen kantonalen Tarifgestaltung ab – der Bund kann hier keine Vorgaben machen.Wichtig: Viele Kantone haben die „Heiratsstrafe“ bereits durch Steuersplitting beseitigt – das heisst, sie teilen das gemeinsame Einkommen der Ehepartner bereits heute auf zwei Steuerpflichtige auf und besteuern es dann mit dem niedrigeren Tarif. In diesen Kantonen wäre die Wirkung der Individualbesteuerung daher weniger stark – in anderen, wo noch keine solche Regelung besteht, könnte die Änderung deutlichere Auswirkungen haben.Für Ehepaare hängt die Wirkung vor allem von der Einkommensverteilung ab: Paare mit ähnlich hohem Einkommen zahlen tendenziell weniger Steuern, Paare mit sehr ungleichem Einkommen – insbesondere mit Kindern – tendenziell mehr. Je höher das Gesamteinkommen, desto stärker fallen die Auswirkungen auUnverheiratete werden bereits heute einzeln besteuert – sie sind dennoch betroffen, weil der Steuertarif angepasst wird: Die meisten mit tiefen oder mittleren Einkommen zahlen weniger, Personen mit hohen Einkommen mehr. Wer heute mit Kindern und tiefem Einkommen keine Bundessteuer zahlt, zahlt auch künftig keine. Für die Ostschweiz gilt: Die Umsetzung erfolgt kantonal autonom – in St. Gallen, Thurgau, Appenzell, Graubünden und Zürich können die Auswirkungen variieren. Wir beraten Sie neutral und unabhängig – aus Gossau SG, für die Ostschweiz.Informieren Sie sich – bevor Sie abstimmen.



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