Säule 3a

30. Januar 2026
Säule 3a neu gedacht: Nachträgliche Einkäufe ab 2026 – Was Sie wissen müssen
Die Schweizer Altersvorsorge steht vor einer neuen Ära. Ab 2026 werden erstmals nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich – ein Meilenstein, der die individuelle Vorsorgeplanung verändern wird. Für viele Schweizerinnen und Schweizer, die in den vergangenen Jahren aufgrund von niedrigem Einkommen oder anderen Lebensumständen nicht das volle Potenzial der Säule 3a nutzen konnten, öffnet sich nun eine Chance, ihre Altersvorsorge nachzuholen und zu stärken.
Steuerliche Vorteile: Warum sich der Einkauf lohnt
Was bedeutet „nachträglicher Einkauf in die Säule 3a“?
Seit dem 1. Januar 2025 ist es gesetzlich möglich, Lücken in der Säule 3a zu schliessen, die in den zehn Jahren vor dem Einkaufsjahr entstanden sind, erstmals jedoch ab 2025. Dieser Einkauf ermöglicht es Versicherten, verpasste Einzahlungen zu kompensieren und so ihre steuerlich begünstigte Vorsorge zu optimieren.
Wichtig: Der Einkauf ist nicht für jedes Jahr möglich. Er ist nur zulässig, wenn:
- In den vorangegangenen zehn Jahren eine Lücke bestand (d.h. der tatsächlich eingezahlte Betrag war geringer als der maximal zulässige Betrag)
- Sie im jeweiligen als auch im Jahr des Einkaufs AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben (also arbeiteten oder selbständig tätig waren)
- Der Maximalbetrag für die kleine Säule 3a im Jahr des Einkaufs bereits voll einbezahlt worden ist.
- Der Betrag des doppelten maximalen kleinen Säule 3a-Betrages durch die ordentliche Einzahlung und den Einkauf nicht übersteigen (somit für 2025 max. CHF 14'516).
- ordentliche Beiträge an die Säule 3a gleistet werden können (max. bis zum 70. Altersjahr)
- noch kein 3a-Konto altershalber bezogen wurde (ab 60 Jahren möglich).
- für die zu schliessende Einkaufslücke nicht bereits eine Zahlung geleistet wurde (max. 1 Einkauf)
Selbstständigerwerbende ohne PK-Anschluss können max. 20% des Erwerbseinkommens in die ordentliche Säule 3a einzahlen. Rückwirkende Einkäufe sind jedoch ebenfalls nur im Rahmen des kleinen Säule-3a-Beitrages möglich und auch erst, wenn der ordentliche Einzahlung voll ausgeschöpft wurde.
Die Vorteile sind klar:
- Steuerliche Abzugsfähigkeit: Der eingekaufte Betrag ist bis zu CHF 7'258 Franken (Basis 2026) steuerlich abzugsfähig – eine echte Steuereinsparung.
- Zinsen auf zukünftigen Kapitalertrag: Das eingekaufte Kapital wächst steuerfrei – Zinsen und Zinseszinsen bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei.
- Risikominimierung: Durch den Einkauf kann die Vorsorgelücke in der Säule 3a geschlossen werden.
Das Vorgehen:
Beantragen Sie bei der Vorsorgestiftung einen Einkauf. Die Vorsorgestiftung muss den Einkauf bestätigen und braucht daher von Ihnen weitere Informationen.
Hinweise und Fallstricke
- Nur eine Lücke pro Jahr: Der Einkauf einer Lücke aus einem Jahr kann nicht auf mehrere Jahre verteilt werden. Das führt zu strategischen Überlegungen: Ist es sinnvoller, die älteste Lücke zu schliessen oder die jüngere?
- Keine Einkäufe in der Säule 3a nach erstmaligem Bezug infolge Alter: Ist die Altersleistung in eine andere Vorsorgeform übertragen (z. B. in eine Säule 3a-Rente) oder das Kapital bezogen worden, ist kein Einkauf mehr möglich.
- Administrativer Aufwand: Die Nachweise müssen individuell erbracht werden. Die Einhaltung der Regeln erfordert genaue Aufzeichnungen – ein guter Grund, mit einem geeigneten Treuhänder zu sprechen.
Die Möglichkeit, in die Säule 3a einzuzahlen oder sich sogar rückwirkend einzukaufen, ist mehr als eine steuerliche Massnahme – sie ist ein Stück Lebensplanung und Eigenverantwortung. Für viele ist sie die Chance, die Altersvorsorge zu stärken, trotz niedriger Einkünfte. Ab nun sollten Sie daher die Lücken in Ihrer Vorsorge prüfen. Mit einem Gespräch mit Ihrem Treuhänder können Sie strategisch planen – ob Sie lieber eine einzelne Lücke schliessen oder mehrere kleine Lücken kombinieren.
Möchten Sie einen Einkauf in die Säule 3a rückwirkend tätigen? Gerne beraten wir Sie.
