Patientenverfügung


Patientenverfügung: Ihre medizinischen Wünsche – dann wenn Sie nicht mehr entscheiden können

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wollen oder ablehnen, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sind, Ihre Entscheidung zu äussern – etwa bei Bewusstlosigkeit, schwerer Erkrankung oder Demenz. 

Sie schützt Ihre Selbstbestimmung, hilft Angehörigen und Ärzten, Ihre Wünsche zu respektieren – und verhindert, dass Entscheidungen gegen Ihren Willen getroffen werden.


Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich anerkanntes Dokument, das Ihre medizinischen Wünsche festhält. Sie gilt, wenn Sie:
  • nicht mehr urteilsfähig sind
  • nicht mehr kommunizieren können
Sie kann allgemein (z. B. „Ich lehne lebensverlängernde Massnahmen ab“) oder spezifisch (z. B. „Ich möchte keine Beatmung, aber Schmerzmittel“) formuliert sein.


Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?

Die Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre medizinischen Wünsche zu äussern. Bis dahin bleibt sie ruhend – Sie behalten die volle Kontrolle.


Was kann ich in einer Patientenverfügung regeln?

Sie können festlegen, ob Sie: 
  • Lebensverlängernde Massnahmen wünschen (z.B. Beatmung, Herzdruckmassage, Dialyse)
  • Schmerz- und Palliativtherapie erhalten möchten
  • Ernährung und Flüssigkeitszufuhr per Sonde wünschen
  • Bestimmte Behandlungen ablehnen (z.B. Operationen)
  • Ihre Wünsche für den Sterbeprozess festhalten (z.B. Sterben zu Hause, Begleitung durch Angehörige)


Wie erstelle ich eine gültige Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist rechtlich wirksam, wenn sie: 
  • Schriftlich verfasst ist
  • Eigenhändig unterschrieben ist
  • Datum und Ort enthält
  • Klar und eindeutig formuliert ist
Die Patientenverfügung bedarf keiner Beglaubigung oder Beurkundung. Das Ausfüllen eines Formulars mit Ihrer Unterschrift ist ausreichend. Die Patientenverfügung gibt es als Kurzversionen und ausführlich über mehrere Seiten. Gerne stellen wir Ihnen eine Vorlage zur Verfügung und ergänzen diese mit einer Hinweiskarte fürs Portemonnaie und einer Kopie in einem Etui fürs Handschuhfach Ihres Fahrzeugs oder den Tagesrucksack. So haben Sie diese immer dabei.


Patientenverfügung vs. Vorsorgeauftrag

  • Patientenverfügung: Regelt nur medizinische Entscheidungen und ist schneller wirksam
  • Vorsorgeauftrag: Regelt alle Lebensbereiche – Finanzen, Wohnen, Recht, medizinische Entscheidungen, jedoch erst nach dessen Validierung
Empfehlung: Kombinieren Sie beide – so sind Sie in allen Lebensbereichen abgesichert.
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Fazit: Eine Patientenverfügung ist ein Geschenk an sich selbst und Ihre Lieben

Ein Vorsorgeauftrag ist keine Angstlösung – sondern eine kluge Vorsorge. Er gibt Ihnen Sicherheit, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Erstellen Sie ihn frühzeitig – und überprüfen Sie ihn regelmässig.

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