Ehe- und Erbrecht: Ihr Vermögen, Ihr Wille – klar und persönlich geregelt
Als Rechtsagenten begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um Ehe- und Erbverträge, Testament, Erbteilung und Willensvollstreckung. Ob Sie Ihren Nachlass regeln, Ihre Vermögensverhältnisse sichern oder Ihren letzten Willen festhalten möchten – wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche klar, eindeutig und persönlich umgesetzt werden.
Ehevertrag: Ihre Vermögensverhältnisse – nach Ihren Regeln
Ein Ehevertrag regelt die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehepartnern. Er legt fest, wem welches Vermögen gehört und wie dieses bei Scheidung oder Tod aufgeteilt wird. Beispiele:
→ Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand): Gemeinsamer Erwerb wird geteilt
→ Gütertrennung: Jeder behält sein Vermögen
→ Gütergemeinschaft: Alles ist grundsätzlich gemeinsames Vermögen
- Festhalten des Eigenguts (Eingebrachtes Vermögen, Erbschaften, Schenkungen, Genugtuungsansprüche während der Ehe)
- Der überlebende Ehegatte wird meistbegünstigt
- Wechsel des Güterstandes
→ Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand): Gemeinsamer Erwerb wird geteilt
→ Gütertrennung: Jeder behält sein Vermögen
→ Gütergemeinschaft: Alles ist grundsätzlich gemeinsames Vermögen
Der Ehevertrag wird oft mit einem Erbvertrag kombiniert, woraus ein Ehe- und Erbvertrag entsteht.
Erbvertrag: Ihre Erbfolge – vertraglich festgelegt und bindend
Ein Erbvertrag regelt bereits zu Lebzeiten, wer welchen Teil Ihres Vermögens erbt – und bindet Sie und den oder die Erben rechtlich. Im Gegensatz zum Testament oder öffentlichen letztwilligen Verfügung erfordert er die Zustimmung aller Beteiligten – und kann nur geändert werden, wenn alle Parteien einverstanden sind.
Was Sie beispielsweise im Erbvertrag regeln können:
- Wer Erbe oder Vermächtnisnehmer wird
- Wer Wohnrecht oder Nutzniessung erhält (z.B. am Eigenheim)
- Wie das Vermögen aufgeteilt wird – auch mit Teilungsvorschriften
Für eine optimale Absicherung von Ehegatten, wird der Erbvertrag oft mit einem Ehevertrag kombiniert.
Erbverzichtsvertrag: Ihre Erbfolge – nach Ihren Wünschen
Mit einem Erbverzichtsvertrag verzichten Ihre pflichtteilsgeschützten Erben auf den ihnen zustehenden Pflichtteil – etwa wenn Sie Ihren Nachlass an andere Personen oder Institutionen vererben möchten.
Pflichtteilsberechtigte Erben sind derzeit:
- Nachkommen (Kinder, Enkel)
- Ehegatte
Ein Erbverzichtsvertrag wird in der Regel genutzt, um den überlebenden Ehegatten (und oft auch Elternteil) als Alleinerben einzusetzen. Die Nachkommen verzichten dann und erben erst, wenn beide Ehegatten verstorben sind. Mit Demenz- und Schutzklauseln wird verhindert, dass Vermögen in Pflegeeinrichtungen oder an einen allfälligen neuen Ehegatten abfliesst – zu Lasten der Kinder.
Der Erbverzichtsvertrag bedarf einer öffentlichen Beurkundung. Gerne beraten wir Sie zu den Vor- und Nachteilen.
Testament und öffentliche letztwillige Verfügung
Ein Testament oder eine öffentliche letztwillige Verfügung ermöglicht es Ihnen, festzulegen, wer was erbt – und damit die gesetzliche Erbfolge abzuändern. Beide Dokumente werden nur durch Sie unterzeichnet und können jederzeit von Ihnen angepasst oder aufgehoben werden.
Die Unterschiede:
- Das eigenhändige Testament ist von Anfang bis Ende eigenhändig verfasst und muss mit Datum und Unterschrift versehen sein.
- Die öffentliche letztwillige Verfügung wird durch eine Urkundsperson unter Beizug von zwei Zeugen beurkundet. Sie müssen lediglich unterzeichnen.
Erbteilung & Willensvollstreckung: Der Nachlass – professionell abgewickelt
Sind Sie Erbe oder ErblasserIn und möchten den Nachlass geordnet und fair aufteilen? Oder benötigen Sie einen Willensvollstrecker, der Ihren letzten Willen umsetzt?
Warum eine Willensvollstreckung oder professionelle Erbteilung sinnvoll ist:
- Streit vermeiden – Klare Regeln schützen vor Konflikten unter Erben.
- Neutrale Ansprechperson – Unparteiische Begleitung sorgt für Fairness.
- Überforderung vermeiden – Komplexe Formalitäten und Emotionen entlasten die Erben.
- Steuerliche Überraschungen vermeiden – Fachkundige Beratung sichert optimale Steuerlösung.
- Zeit für Trauer & Abschied – Kein Druck, sich mit Verwaltung auseinanderzusetzen.
Wir übernehmen für Sie:
- Erbteilungen
- Willensvollstreckermandaten
- Erbschaftsverwaltungen
Wir sind für Sie da – persönlich, fachkundig, vertrauensvoll
Ob Sie ein Vertrag erstellen, Ihren Nachlass regeln, sich in einer Erbteilung vertreten oder unterstützen lassen möchten – wir beraten Sie kompetent, persönlich und nah. Als Rechtsagenten kennen wir die rechtlichen Feinheiten und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche klar und umsetzbar werden.
