Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag ist eine Art rechtlich bindende Vollmacht, die Sie freiwillig und vorsorglich erteilen können. Sie legen darin fest:
- Wer Sie in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertritt (inkl. 1-2 Ersatzpersonen empfohlen)
- Welche Befugnisse diese Person hat (z. B. Bankgeschäfte, Wohnungswechsel, medizinische Entscheidungen)
- Ob und wie Einschränkungen, Bedingungen oder Instruktionen, insbesondere für Immobilien gelten
Wer vertritt mich, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?
Ein Vorsorgeauftrag ist eine rechtliche Regelung, mit der Sie im Voraus bestimmen, wer Sie vertritt, falls Sie einmal urteilsunfähig werden – etwa aufgrund von Krankheit, Unfall oder Demenz. Er sichert Ihre Autonomie, schützt Ihre Interessen und minimiert die Fremdbestimmung durch den Staat resp. die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Wann wird ein Vorsorgeauftrag wirksam?
Der Vorsorgeauftrag wird nur dann wirksam, wenn eine Fachperson feststellt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Interessen wahrzunehmen und die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den Vorsorgeauftrag validiert hat. Validierung bedeutet, die KESB überprüft unter Anderem die Gültigkeit des Dokumentes und die Befähigung der eingesetzten Vertretungsperson. Dazu ist es üblich, dass über die eingesetzte Person einen Betreibungsregister- und Strafregisterauszug eingeholt wird. Bis zum Eintritt der Urteilsfähigkeit bleibt der Vorsorgeauftrag ruhend – Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Angelegenheiten.
Wer kann Vorsorgebeauftragte/r sein?
Sie können jede Ihnen vertrauenswürdige Person benennen – z. B.:
- Ehepartner oder Partner
- Kinder oder andere Verwandte
- Freund oder Bekannter
- Ein Treuhandbüro oder Rechtspraxis wie wir es sind.
Welche Rechte und Pflichten hat die vorsorgebeauftragte Person?
Der/Die Vorsorgebeauftragte muss:
- Ihre Wünsche und Interessen vorrangig berücksichtigen, wo dies nicht möglich ist, Ihren mutmasslichen Willen eruieren und danach handeln
- auf Verlangen der Behörde jederzeit Rechenschaft ablegen können (z.B. über Finanzen)
Wie erstelle ich einen gültigen Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag kann in zwei Formen gültig erstellt werden:
Öffentliche Beurkundnung
In dieser Variante teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anliegen mit. Wir formulieren diese aus und unter Bezug einer Urkundsperson (Notarin/Notar) wird der Vorsorgeauftrag beurkundet. Der Vorteil in der Beurkundung liegt darin, dass Sie lediglich vor der Urkundsperson unterzeichnen müssen, diese Ihre Identität festgestellt wird und nach ihrer Wahrnehmung auch Ihre Urteilsfähigkeit bestätigt.
Eigenhändige Abschrift
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag handschriftlich von Anfang bis Ende zu verfassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Eine individuelle Vorlage stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vorteil dieser Variante ist in der Einfachheit. Es Bedarf kein Beizug einer Urkundsperson und ist daher in der Regel günstiger, erfordert jedoch Ihren Fleiss.
Vorsorgeauftrag vs. Patientenverfügung
Der Vorsorgeauftrag regelt alle Lebensbereiche: Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Die Patientenverfügung betrifft ausschliesslich medizinische Entscheidungen. Beide können kombiniert werden – viele Menschen nutzen sie gemeinsam, um ihre Wünsche vollständig abzudecken.
Fazit: Ein Vorsorgeauftrag schützt Ihre Selbstbestimmung
Ein Vorsorgeauftrag ist keine Angstlösung – sondern eine kluge Vorsorge. Er gibt Ihnen Sicherheit, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Erstellen Sie ihn frühzeitig – und überprüfen Sie ihn regelmässig.
