Abstimmung Individualbesteuerung

30. Januar 2026
Individualbesteuerung – Was Sie zur Abstimmung am 8. März 2026 wissen sollten
Am 8. März 2026 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über ein Bundesgesetz, das die Besteuerung grundlegend verändern könnte: künftig sollen alle Personen – unabhängig vom Zivilstand – individuell besteuert werden. Heute gilt für verheiratete Paare die gemeinsame Besteuerung, während Unverheiratete einzeln besteuert werden. Diese Unterscheidung soll mit der Individualbesteuerung entfallen.
Die Reform wurde vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative («Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung [Steuergerechtigkeits-Initiative]»)beschlossen – und ist nun Gegenstand einer Volksabstimmung, da das Referendum ergriffen wurde.
Zentrale Regelungen im Gesetz:
Einkünfte und Vermögen werden wie heute bei Unverheirateten nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt von 6’800 auf 12’000 Franken pro Kind – eine Anpassung, die nötig wird, weil die Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert. Der Steuertarif auf Bundesebene wird angepasst: Tiefe und mittlere Einkommen werden entlastet, hohe Einkommen stärker belastet.
Die Umsetzung erfolgt auf allen staatlichen Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden. Der Bund schätzt für das Steuerjahr 2026 Mindereinnahmen von rund 630 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer – davon entfallen etwa 500 Millionen auf den Bund, 130 Millionen auf die Kantone. Wie sich die Reform auf Kantonsebene auswirkt, hängt von der jeweiligen kantonalen Tarifgestaltung ab – der Bund kann hier keine Vorgaben machen.
Wichtig: Viele Kantone haben die „Heiratsstrafe“ bereits durch Steuersplitting beseitigt – das heisst, sie teilen das gemeinsame Einkommen der Ehepartner bereits heute auf zwei Steuerpflichtige auf und besteuern es dann zum entsprechenden Satz. In diesen Kantonen gäbe es keine oder nur minimale Wirkung der Individualbesteuerung. Ein Splitting kennen alle Ostschweizer Kantone.
Für Ehepaare hängt die Wirkung vor allem von der Einkommensverteilung ab: Paare mit ähnlich hohem Einkommen zahlen tendenziell weniger Steuern, Paare mit sehr ungleichem Einkommen (Einverdienerpaare) – insbesondere mit Kindern – tendenziell mehr. Je höher das Gesamteinkommen, desto stärker fallen die Auswirkungen aus.
Unverheiratete werden bereits heute einzeln besteuert – sie sind dennoch betroffen, weil der Steuertarif angepasst wird: Die meisten mit tiefen oder mittleren Einkommen zahlen weniger, Personen mit hohen Einkommen mehr. Wer heute mit Kindern und tiefem Einkommen keine Bundessteuer zahlt, zahlt auch künftig keine.
